Privates Baurecht und Architektenrecht

Wir beraten und vertreten private Bauherren und Unternehmen der Baubranche. Dies beinhaltet die Prüfung vertraglicher Erfüllungsansprüche. Darüber hinaus setzen wir Werklohn- und Honoraransprüche nebst Mängelansprüchen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.

Die Beratung umfasst auch die Vertretung von Architekten in Haftungsfällen wegen Planungs- und Überwachungsverschulden oder z.B. Bausummenüberschreitung.

Unser Klientel besteht dabei aus Bauunternehmen, Architekten, Handwerkern und Bauherren.

 

Sie haben Fragen zum Thema Bau- und Architektenrecht?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

 

 

 

 

 

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