Privates Baurecht und Architektenrecht
Wir beraten und vertreten private Bauherren und Unternehmen der Baubranche. Dies beinhaltet die Prüfung vertraglicher Erfüllungsansprüche. Darüber hinaus setzen wir Werklohn- und Honoraransprüche nebst Mängelansprüchen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Die Beratung umfasst auch die Vertretung von Architekten in Haftungsfällen wegen Planungs- und Überwachungsverschulden oder z.B. Bausummenüberschreitung.
Unser Klientel besteht dabei aus Bauunternehmen, Architekten, Handwerkern und Bauherren.
Sie haben Fragen zum Thema Bau- und
Architektenrecht?
Nehmen Sie mit uns Kontakt
auf, wir beraten Sie gerne.






