Erbrecht
Herrn Rechtsanwalt Helge Boelsen als Fachanwalt für Familienrecht berät im Rahmen der Unternehmensrechtsnachfolge und in Scheidungsverfahren auch in erbrechtlicher Hinsicht.
Die Beratung erstreckt sich auf die Erstellung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Um spätere Streitigkeiten betreffend die dem Nachlass zugehörigen Vermögenswerte zu vermeiden, ist Ziel, rechtzeitig eine sinnvolle Regelung zu treffen.
Hierbei arbeiten wir – im Bedarfsfalle – ständig eng mit Beratern zusammen, um entsprechende notarielle Verträge zu erstellen.
Auch bei Streitigkeiten nach dem Erbfall ist Herr RA Boelsen für Sie außergerichtlich und gerichtlich tätig.
Sie haben Fragen zum Thema Erbrecht?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.






