Familienrecht
Im Familienrecht berät und vertritt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Helge Boelsen.
Vorrangiges Ziel der Beratung ist die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen.
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, werden bereits im Vorfeld alle rechtlichen und finanziellen Probleme im Hinblick auf die avisierte einvernehmliche Lösung erörtert.
Herr RA Boelsen berät Sie ausführlich und auf den Einzelfall bezogen in allen die Trennung und Scheidung betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Sorgerecht.
Die Vermögensauseinandersetzung und Inanspruchnahme auf Zahlung von Zugewinn kann insbesondere für Selbständige und Unternehmen eine existenzbedrohende Situation darstellen, die umfassender und gezielter Beratung bedarf.
Ziel ist es auch hier, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen durch Vorbereitung einer außergerichtlichen oder notariellen Vereinbarung.
Sollte im Einzelfall eine außergerichtliche Einigung doch nicht möglich sein, vertritt Herr RA Boelsen Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren konsequent.
Er vertritt Sie darüber hinaus umfassend in allen erbrechtlichen Fallgestaltungen.
Sie haben Fragen zum Thema Familienrecht?
Nehmen Sie mit uns Kontakt
auf, wir beraten Sie gerne.






