Stefan Brochhaus
Rechtsanwalt
Stefan Brochhaus, zugleich Justiziar beim Versorgungswerk der
Rechtsanwälte NRW in Düsseldorf, geb. 1963, studierte
Rechtswissenschaften in Köln.
Nach Erwerb des ersten Staatsexamen und einer Dozententätigkeit in den neuen Bundesländern erwarb er 1997 das zweite Staatsexamen.
Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und war als Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines großen kommunalen Kölner Kreditinstitutes tätig.
Schwerpunktmäßig berät er Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend in allen Gebieten und Fragestellungen des Bank- und Kapitalmarktrechtes.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung in allen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.
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