Markus Hillebrand
Rechtsanwalt Markus Hillebrand, Absolvent des Fachanwaltslehrganges Miet- und Wohnungseigentumsrecht, geb. 1965, studierte Rechtswissenschaften in Trier. Nach Erwerb des ersten juristischen Staatsexamens und einer Assistententätigkeit an der Universität Trier sowie Dozententätigkeit in den neuen Bundesländern erwarb er 1994 das zweite Staatsexamen. Seit Februar 1995 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Schwerpunktmäßig berät er Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend in allen Gebieten und Fragestellungen des Miet-, Wohnungseigentums-, Grundstücks- und Immobilienrechtes.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung in allen Fragestellungen des privaten Bau- und Architektenrechtes.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht beim DAV.
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