Familienrecht

Gut beraten bei Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Trennung, Versorgungsausgleich

Im Familienrecht berät und vertritt Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Helge Boelsen.

Vorrangiges Ziel der Beratung ist die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen.

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, werden bereits im Vorfeld alle rechtlichen und finanziellen Probleme im Hinblick auf die avisierte einvernehmliche Lösung erörtert.

Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen berät Sie ausführlich und auf den Einzelfall bezogen in allen die Trennung und Scheidung betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Sorgerecht.

Die Vermögensauseinandersetzung und Inanspruchnahme auf Zahlung von Zugewinn kann insbesondere für Selbständige und Unternehmen eine existenzbedrohende Situation darstellen, die umfassender und gezielter Beratung bedarf.

Ziel ist es auch hier, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen durch Vorbereitung einer außergerichtlichen oder notariellen Vereinbarung.

Sollte im Einzelfall eine außergerichtliche Einigung doch nicht möglich sein, vertritt Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen Ihre Interessen auch im gerichtlichen Verfahren konsequent.

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Nehmen Sie Kontakt auf, Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen berät Sie gerne.

SCHEIDUNG: LANGWIERIGEN STREIT UM ZUGEWINN VERMEIDEN

Bei einer Trennung gibt es viele potentielle Streitpunkte, der Streit ums Geld jedoch ist einer der häufigsten. Das Wichtigste vorweg: Eine Scheidung bedeutet nicht, dass plötzlich beiden Ehepartnern jeweils die Hälfte gehört. Dieser Irrglaube ist weit verbreitet, jedoch kommt es bei einer Scheidung vielmehr auf den sog. Zugewinn an. Ist kein anderer Güterstand bestimmt, leben die Ehepartner in einer sog. Zugewinngemeinschaft. Das Wort „Zugewinn“ bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Vermögen eines Ehepartners am Tag der standesamtlichen Trauung und seinem Vermögen am Tag der Beendigung der Zugewinngemeinschaft. Als Ende ist hier die Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Liegt keine Differenz vor oder ist diese negativ, so existiert kein Zugewinn. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn als der andere, so hat derjenige mit dem niedrigeren Zugewinn einen Ausgleichsanspruch.

In den seltensten Fällen existiert ein Vermögensverzeichnis, so dass über den Zugewinn oft erbittert gestritten wird. Ein langwieriger Streit um die Verteilung des Besitzes kann unter Umständen so viel kosten, dass es am Ende überhaupt nichts mehr zu verteilen gibt. Vorrangiges Ziel bei einem Streit um den Zugewinn ist daher die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen.

Im Familienrecht berät und vertritt Sie in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Helge Boelsen. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, werden bereits im Vorfeld alle rechtlichen und finanziellen Probleme im Hinblick auf die avisierte einvernehmliche Lösung erörtert. Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen berät Sie ausführlich und auf den Einzelfall bezogen in allen die Trennung und Scheidung betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Sorgerecht.

Zur Kontaktaufnahme und zur Terminvereinbarung steht Ihnen das Kontaktformular zur Verfügung – oder rufen Sie Herrn Rechtsanwalt Helge Boelsen einfach an.

ANSPRUCH AUF ZUGEWINNAUSGLEICH: FACHANWALT HILFT!

Einen sog. Zugewinnausgleich gibt es im Rahmen einer Scheidung generell nur dann, wenn die Ehepartner in einer sog. Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Dies ist dann der Fall, wenn kein rechtsgültiger Ehevertrag vorliegt, in dem etwas anderes vereinbart wurde. Zur Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Zugewinnausgleich ist wie folgt vorzugehen:

Zunächst wird der sog. Zugewinn jedes Ehepartners berechnet. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Vermögen eines Ehepartners am Tag der standesamtlichen Trauung und dem Vermögen am Tag der der Zustellung des Scheidungsantrags. Liegt keine Differenz vor oder ist diese negativ, so existiert kein Zugewinn. Hat ein Ehepartner einen höheren Zugewinn als der andere, so hat derjenige mit dem niedrigeren Zugewinn einen Anspruch auf Zugewinnausgleich.

In den seltensten Fällen existiert ein Vermögensverzeichnis, so dass über die jeweiligen Zugewinne und somit um den Anspruch auf Zugewinnausgleich oft erbittert gestritten wird. Ein langwieriger Streit um die Verteilung des Besitzes kann unter Umständen so viel kosten, dass es am Ende überhaupt nichts mehr zu verteilen gibt. Vorrangiges Ziel bei einem Streit um den Zugewinnausgleich ist daher die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen.

Im Familienrecht berät und vertritt Sie in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Helge Boelsen. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, werden bereits im Vorfeld alle rechtlichen und finanziellen Probleme im Hinblick auf die avisierte einvernehmliche Lösung erörtert. Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen berät Sie ausführlich und auf den Einzelfall bezogen in allen die Trennung und Scheidung betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Sorgerecht.

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STREIT UMS KIND: BEIM UMGANGSRECHT AUF KOMPETENZ SETZEN

Mit dem Fachbegriff Umgangsrecht wird das Recht eines Kindes auf Umgang mit seinen Eltern bezeichnet. Der Begriff beinhaltet aber auch das Recht jedes Elternteils auf Umgang mit dem Kind sowie eine mögliche Ausdehnung auf Dritte. In der Praxis erlangt das Umgangsrecht Bedeutung, wenn die Eltern getrennt voneinander leben. Dass es bei einer solchen Trennung zu Streitigkeiten kommt, liegt in der Natur der Sache. Oft wird hierbei jedoch das Wohl des Kindes vergessen: Kinder leiden stark unter der Trennung ihrer Eltern. Will ein Elternteil den Umgang mit dem anderen verbieten, ist ein Streit vorprogrammiert – oft wird vergessen, dass ein Kind nicht das Eigentum eines Elternteils ist.

Bei solchen Streitigkeiten zum Umgangsrecht sind die Familiengerichte zuständig. Da es sich beim Familienrecht grundsätzlich um ein sehr komplexes juristisches Fachgebiet handelt, sollten Sie in allen Streitigkeiten betreffend das Umgangsrecht auf die Kompetenz erfahrener Experten bauen: Herr Rechtsanwalt Helge Boelsen, unser Fachanwalt für Familienrecht, berät Sie gerne in allen Fragen rund um das Umgangsrecht und greift dabei auf langjährige Erfahrung zurück.

Vorrangiges Ziel der Beratung ist die Erarbeitung einer einvernehmlichen Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, werden bereits im Vorfeld alle rechtlichen und finanziellen Probleme im Hinblick auf die avisierte einvernehmliche Lösung erörtert.

Nutzen Sie umgehend die Möglichkeit einer anwaltlichen Beratung zum Umgangsrecht und klären Sie mit uns Ihre Möglichkeiten ab.

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EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG – UNERREICHBARES ZIEL?

Ein Blick auf aktuelle Statistiken zeigt es ganz deutlich: Die Anzahl der Scheidungen stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Mittlerweile wird beinahe jede zweite Ehe geschieden. Auseinandersetzungen im Rahmen einer Scheidung sind dabei keine Seltenheit: Ob es um die Scheidung an sich, das Vermögen, das Sorgerecht oder den Unterhalt geht – eine einvernehmliche Scheidung scheint oft schwer erreichbar.

Auch wenn es wie ein Widerspruch in sich klingt: Eine einvernehmliche Scheidung ist in den meisten Fällen erreichbar und ist letztlich für beide Ehegatten von Vorteil. Damit eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, müssen sich die Ehegatten über die Scheidung an sich und die wesentlichen Folgen einigen. Ist dann noch das erforderliche Trennungsjahr bereits verstrichen, kann eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden.

Doch die Klärung der Scheidungsfolgesachen ist oft der entscheidende Punkt, an dem die einvernehmliche Scheidung zu scheitern droht. Hier kann ein erfahrener Fachanwalt kompetent und vermittelnd unterstützen. Im Familienrecht berät und vertritt Sie in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Helge Boelsen. Er berät Sie ausführlich und auf den Einzelfall bezogen in allen die Trennung und Scheidung betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Sorgerecht.

Ziel ist es hier, eine einvernehmliche Lösung unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Interessen zu erreichen und auch die Gegenseite angemessen und fair berücksichtigen. Eine einvernehmliche Scheidung vermeidet langwierige Auseinandersetzungen und spart so Zeit, Geld und Nerven.

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SO KÖNNEN SIE DIE SCHEIDUNG EINREICHEN!

Eine Scheidung kann im Regelfall erst eingereicht werden, wenn die Eheleute bereits ein Jahr lang getrennt gelebt haben. Das gilt auch, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen. Damit Sie die Scheidung einreichen können, muss diese Trennung wirklich räumlich vollzogen werden, ein „nebeneinander her leben“ in der gemeinsamen Wohnung ist hier nicht ausreichend. Andererseits kann durch Schaffung getrennter Bereiche auch in der eigenen Wohnung ein Umfeld geschaffen werden, das für die Trennungszeit ausreichend ist. Sind sich die Partner über die Scheidung einig und geben übereinstimmende Trennungsdaten an, muss der Richter die Ehe scheiden.

Vor Ablauf des Trennungsjahres können Sie eine Scheidung einreichen, wenn es Ihnen nicht zuzumuten ist, das Trennungsjahr verstreichen zu lassen. Dies ist bspw. bei einem gewalttätigen Partner oder bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch der Fall.

Um die Scheidung einreichen zu können, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt. Im Scheidungsverfahren selbst ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann aber darüber hinaus auch bei allen weiteren Fragen helfen und außergerichtliche Einigungen zwischen den Eheleuten vermitteln.

Im Familienrecht berät und vertritt Sie in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Helge Boelsen. Er berät Sie ausführlich und auf den Einzelfall bezogen in allen die Trennung und Scheidung betreffenden Fragen, insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Hausrat und Sorgerecht.

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