Medizinrecht

Gut beraten bei ärztlichen Kunstfehlern, Arzthaftung, Schmerzensgeld, Schadensersatz

Im Bereich des Medizinrechtes ist Herr Rechtsanwalt Dirk Nickel in der Lage, Leistungserbringer, Praxisgründer als auch Patienten kompetent hinsichtlich derer jeweiligen Interessen zu vertreten.

Neben der Beratung bei Praxisgründungen und Praxisveräußerungen stellt die Abwehr und Realisierung von Arzthaftungsansprüchen ein wesentliches Spektrum der Tätigkeit im Medizinrecht dar.

Bei allen Fragen im Zusammenhang mit medizinrechtlichen Problemen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dirk Nickel zur Verfügung. Dies beinhaltet die außergerichtliche und – soweit erforderlich – auch gerichtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Therapeuten und Heilpraktikern. Dabei werden sämtliche haftungsrechtliche Aspekte aufgrund fehlerhafter Durchführung medizinischer, zahnärztlicher und kosmetischer Behandlung der Prüfung unterzogen.

Die Tätigkeit erstreckt sich neben der außergerichtlichen Vertretung auch auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren sowie vor Schiedsstellen von Berufsverbänden.

Herr Rechtsanwalt Dirk Nickel ist Fachanwalt für Medizinrecht, zudem ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV.

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Nehmen Sie mit Kontakt auf, Herr Rechtsanwalt Dirk Nickel berät Sie gerne.

ARZTHAFTUNG: WIE SIE ZU IHREM RECHT KOMMEN!

Der Fachbegriff Arzthaftung bezeichnet die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln. Jede Behandlung durch einen Arzt begründet einen Behandlungsvertrag – auch wenn dieser nicht, wie andere Verträge, schriftlich fixiert und von beiden Parteien unterschrieben wird. Ein solcher Vertrag ist nach BGB ein Dienstvertrag, wobei der Arzt fachgerechte Behandlung mit dem Ziel einer Heilung oder Besserung der Beschwerden schuldet. Die Arzthaftung kann innerhalb dieser vertraglich vereinbarten Leistung in verschiedenen Fällen zum Tragen kommen, so bspw. bei einem Behandlungs-, Aufklärungs-, oder Dokumentationsfehler. Ob ein solcher Fehler vorliegt, ist jedoch im Einzelfall zu klären.

Da die Arzthaftung ein komplexes Gebiet ist, kommt es hier sehr auf die Rahmenbedingungen jedes einzelnen Falles an. In außergerichtlichen oder ggf. auch in gerichtlichen Verhandlungen muss evtl. unter Hinzuziehung geeigneter Sachverständiger der Einzelfall beleuchtet und geklärt werden. Da das Arzthaftungsrecht ein sehr spezielles Fachgebiet ist, das umfassende Kenntnisse erfordert, existieren bei vielen Landgerichten spezielle Kammern, die ausschließlich Fälle rund um die Arzthaftung verhandeln.

Für alle Fragen zu Auseinandersetzungen rund um die Arzthaftung steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dirk Nickel zur Verfügung. Seine Tätigkeit beinhaltet die außergerichtliche und – soweit erforderlich – auch gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Therapeuten und Heilpraktikern. Dabei werden sämtliche haftungsrechtliche Aspekte aufgrund fehlerhafter Durchführung medizinischer, zahnärztlicher und kosmetischer Behandlung der Prüfung unterzogen.

Die Tätigkeit erstreckt sich neben der außergerichtlichen Vertretung auch auf die Vertretung im gerichtlichen Verfahren sowie vor Schiedsstellen von Berufsverbänden. Herr Rechtsanwalt Dirk Nickel ist Fachanwalt für Medizinrecht, zudem ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV.

Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Dirk Nickel zur Terminvereinbarung einfach an – entweder rund um die Uhr über das Kontaktformular oder gerne auch direkt per Telefon.

ARZTFEHLER: GUTE CHANCEN AUF SCHADENSERSATZ

Die überwiegende Mehrheit aller Operationen und Eingriffe in staatlichen und privaten Krankenhäusern läuft reibungslos. Nur ein sehr geringer Prozentsatz aller Eingriffe hinterlässt den Patienten mit einem anderen als dem gewünschten Ergebnis. Hat ein Patient jedoch den Eindruck, er sei nicht angemessen behandelt worden, kann ein umgangssprachlich auch als Arztfehler bezeichneter Behandlungsfehler vorliegen, aus dem in der Folge unter Umständen Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.

Der juristische Fachbegriff „Behandlungsfehler” bezeichnet grundsätzlich eine nicht angemessene Behandlung. Dies wäre zum Beispiel ein nicht sorgfältiger oder nicht fachgerechter Umgang mit dem Patienten. Auch wenn die Hilfe nicht rechtzeitig erfolgt, kann es sich um einen Arztfehler handeln. Da solche Arztfehler im Sinne des BGB eine Pflichtverletzung und zugleich ein Delikt darstellen, gilt es, nach objektiver Klärung des medizinischen Sachverhalts ggf. den Rechtsweg zu beschreiten. Mit einem im Medizinrecht erfahrenen Anwalt kann jedoch neben der Vorbereitung einer evtl. Klage auch eine außergerichtliche Einigung erwogen und angestrebt werden, die kein Prozessrisiko beinhaltet. Andererseits kann ein erfahrener Anwalt auch betroffenen Ärzten bei der Abwehr ungerechtfertiger Arzthaftungsansprüche hilfreich zur Seite stehen.

Für eine umfangreiche Beratung zu allen Möglichkeiten, die Sie bei einem Arztfehler haben, steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dirk Nickel zur Verfügung. Seine Tätigkeit beinhaltet die außergerichtliche und – soweit erforderlich – auch gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Therapeuten und Heilpraktikern. Dabei werden sämtliche haftungsrechtliche Aspekte aufgrund fehlerhafter Durchführung medizinischer, zahnärztlicher und kosmetischer Behandlung der Prüfung unterzogen.

Sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Dirk Nickel zur Terminvereinbarung einfach an – entweder rund um die Uhr über das Kontaktformular oder gerne auch direkt per Telefon.

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